Allgemeines




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ABD-Release-Daten der Ausfuhrzollstelle:

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Erläuterung:
In den Fällen, in denen denen die Ausgangsbestätigung/ das Kontrollergebnis zu eine m elektronischen Ausfuhrvorgang 90 Tage nach Überlassung zum Ausfuhrverfahren nicht vorliegt, wird ein Nachforschungsersuchen durch die Ausfuhrzollstelle eingeleitet.
Die Aufforderung zur Aufklärung des des Verbleibs der Ware kann bei der vorgesehenen/tatsächlichen Ausgangszollstelle mittels Statusanfrage erfolgen. Bei Eingang der Ausgangsbestätigungwird das Nachforschungsersuchen beendet.
Die Statusanfrage führt nur in seltenen Fällen zum Eingang eines Ausgangsvermerks und sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden.


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Es können beliebig viele Vorlagen erstellt werden:

Verwaltung aller Kontakte:

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