D.E. 13 02 000 000 – Versender

Als Versender ist die Person anzugeben, die nach Maßgabe des Beförderungsvertrages versendet. D.h. der Ort, an dem sich die Ware befindet und der Versand beginnt.Diese Angabe ist nur dann NICHT erforderlich, wenn die Ausfuhranmeldung angemeldet wurde mit:„0“ – Ausfuhranmeldung enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten

Die Angabe ist erforderlich, sofern er von allen anderen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung bekannt ist.