D.E. 18 07 000 000 - Gefahrgut

Werden als gefährliche Güter nach den einschlägigen Transportvorschriften (ADR, RID, ADNR, IMDG-Code, IATA-DGR) zu klassifizierende Waren ausgeführt, so ist die diesen Waren zugeordnete vierstellige UN-Gefahrgutnummer (Datenelement 18 07 055 000) anzugeben.

Diese Angabe ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Ausfuhranmeldung die weiteren Angaben der summarischen Ausgangsanmeldung nicht enthalten muss.