Es ist die Referenznummer und die Art des Transportdokuments anzugeben.
Die Angabe ist erforderlich, wenn die Ausfuhranmeldung die sicherheitsrelevanten Daten enthalten muss, also mit Code „2“ angemeldet wurde:
N720 - Frachtbrief CIM (T1)
N730 – LKW-Frachtbrief
N741 – Luftfrachtbrief
N750 – Beförderung durch die Post
Referenz:wenn nicht bekannt, darf diese, nach Absprache mit dem zuständigen Ausfuhrzollamt, mit „nicht bekannt“ oder „liegt nicht vor“ angegeben werden.