Anzugeben ist der für alle angemeldeten Waren in der angegebenen Rechnungswährung (Datenelement 14 05 000 000) in Rechnung gestellte Betrag. In Fällen kostenloser Lieferung ist „0“.Sind aufgrund der Lieferbedingung vom Verkäufer auch Beförderungs-, Versicherungs- oder andere Kosten zu tragen, sind diese bei der Angabe des in Rechnung gestellten Gesamtbetrags zu berücksichtigen