Sofern eine Anmeldung für eine Expressgutsendung abgegeben wird, ist dies durch den Code „A20“ kenntlich zu machen, sofern der reduzierte Datensatz nach Spalte A2 der Matrix im Anhang B UZK-DA in Anspruch genommen werden soll. Diese Angabe kommt nur in den Fällen nicht in Frage, in denen die Ausfuhranmeldung die weiteren Angaben der summarischen Ausgangsanmeldung nicht enthalten muss (siehe Hinweis 2 zu diesem Abschnitt).
Eine Expressgutsendung ist eine von einem integrierten Dienstleister beförderte Einzelposition, wobei Abholung, Beförderung, Zollabfertigung und Zustellung der Pakete beschleunigt bzw. zu einem festgelegten Termin erfolgen und während der gesamten Dauer der Dienstleistung die Position des Pakets nachverfolgt werden kann und so die Kontrolle darüber gewahrt bleibt.