Mittels des Kennzeichens „Sicherheit“ ist verpflichtend anzumelden, ob die Ausfuhranmeldung alle sicherheitsrelevanten Daten enthält:
„0“ - Ausfuhranmeldung enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten
„2“ - Ausfuhranmeldung enthält die sicherheitsrelevanten Daten
Sicherheitsrelevante Daten sind:
D.E. 11 04 000 000 Kennummer für besondere Umstände „A20“ (reduzierter Datensatz für eine Expressgutsendung)
D.E. 13 12 000 000 Beförderer
D.E. 16 12 000 000 von der Sendung zu durchfahrende Länder
D.E. 18 07 055 000 4-stellige Gefahrgutnummer, wenn gefährliche Güter nach den einschlägigen Transportvorschriften ausgeführt werden
„0“ - Ausfuhr kann in folgenden Fällen ohne die sicherheitsrelevanten Daten angemeldet werden:CO – Warenverkehr mit den umsatzsteuerrechtlichen SondergebietenEX – in Länder: Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, AndorraEX – Reiseverkehr, Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf, Waren für Offshore-Anlagen, Ceuta, Melilla, Gibraltar, Helgoland, Livigno, San Marino, Vatikanstadt
Ausfuhranmeldungen, bei denen zu Unrecht die Angabe „0“ festgestellt wird, können von der Ausfuhrzollstelle nicht angenommen und überlassen werden.
Sofern die Ausgangszollstelle im Rahmen der Überwachung unzulässigerweise Waren ohne die erforderlichen sicherheitsrelevanten Daten feststellen, wird die Ware an der Ausgangszollstelle möglicherweise nicht abgefertigt!