Die häufigsten Verfahrenscodes bei der Versendung/Ausfuhr von Waren
-10 Endgültige Ausfuhr*)-1000 ohne vorhergehendes Verfahren (insbesondere Waren, die aus Deutschland stammen)-1040 nach Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung
*) Anmerkung: Code 1 (Endgültige Versendung/Ausfuhr von Waren) ist nicht zu verwenden, wenn Waren in ein Zollverfahren des vorübergehenden Verbringens/der Einfuhr übergeführt worden sind. - Code 1 ist andererseits auch zu verwenden im Falle der Versendung/Ausfuhr von Waren, die in Deutschland zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind; in solchen Fällen kommt n i c h t Code 3 zur Anwendung.