Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne alle Umschließungen.Anzugeben ist die Eigenmasse der betreffenden Warenposition, ausgedrückt in Kilogramm.
Bei einer Eigenmasse von mehr als einem Kilogramm kann, sofern nicht durch besondere Bestimmungen die Angabe von Nachkommastellen vorgeschrieben ist, bei Dezimalstellen unter 0,5 auf volle Kilogramm abgerundet und bei Dezimalstellen von 0,5 oder mehr auf volle Kilogramm aufgerundet werden.Beträgt die Eigenmasse weniger als 1 Kilogramm, so sollte sie mit drei Dezimalstellen angegeben werden.
Beispiel:Eine Eigenmasse von 340 g ist wie folgt anzugeben: 0,340
Die Angabe 0 ist zulässig bei der Anmeldung eines Beipacks.