D.E. 19 03 000 000 - Verkehrszweig an der Grenze

Hier ist unter Benutzung eines der nachfolgenden Codes die Art des Verkehrszweiges entsprechend dem mutmaßlichen aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Außengrenze des Zollgebietsder Union überschritten wird:

1 - Seeverkehr2 - Eisenbahnverkehr3 - Straßenverkehr4 - Luftverkehr5 - Postsendungen7 - Fest installierte Transporteinrichtungen1)8 - Binnenschifffahrt9 - Eigener Antrieb2)Ist das Kennzeichen nicht bekannt, kann “Unbekannt” eingetragen werden.

Anmerkungen:1) z. B. Rohrleitungen2) Beförderungsmittel, die selbst Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind und mit eigener Kraft den Ort der Gestellung verlassen