Hier ist unter Benutzung eines der nachfolgenden Codes die Art des Verkehrszweiges entsprechend dem mutmaßlichen aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Außengrenze des Zollgebietsder Union überschritten wird:
1 - Seeverkehr2 - Eisenbahnverkehr3 - Straßenverkehr4 - Luftverkehr5 - Postsendungen7 - Fest installierte Transporteinrichtungen1)8 - Binnenschifffahrt9 - Eigener Antrieb2)Ist das Kennzeichen nicht bekannt, kann “Unbekannt” eingetragen werden.
Anmerkungen:1) z. B. Rohrleitungen2) Beförderungsmittel, die selbst Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind und mit eigener Kraft den Ort der Gestellung verlassen