D.E. 16 15 000 000 - Warenort

Es ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut, verladen und ggf. Verschlüsse angebracht werden können.

A- Bei Anmeldung mit Gestellung am Amtsplatz (vormals “a”, jetzt 00000100) Art des Ortes - A / Bestimmer Ort: Es ist automatisch die Ausfuhrzollstelle hinterlegt.

B- Bewilligter Ort (z. B. lt. Bewilligung „SDE-Ausfuhr“) (vormals “e”, jetzt 00001300) Art des Ortes - B / Bewilligter Ort ; Art der Ortsbestimmung - Y / Bewilligter OrtBewilligungsnummer und Ladeort-Code sind zu hinterlegen.

D - Anderer Ort (z. B. bei Anträgen gemäß § 12 Abs. 4 AWV) (vormals “c”, jetzt 00000200): Art des Ortes D/ Andere Bei “Art der Ortsbestimmung” ist anzugeben, mittels welcher Option der Gestellungsort angegeben wird:Z: mittels Adresse - wie bisher!W: mittels GPS-KoordinatenUN/LOCODE: es sind die festgelegten Codes zu verwenden

UN/LOCODE (englisch United Nations Code for Trade and Transport Locations „Ortscode der Vereinten Nationen für Handel und Transport“) ist ein Code für geographische Orte, der von der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen (UNO), entwickelt und aktualisiert wird.