Unter Verwendung der entsprechenden Codes sind die Bezugsnummern der Papiere für das Verfahren, das ggf. der Ausfuhr in ein Drittland oder der Versendung in einen Mitgliedsstaat unmittelbar vorausging, oder eine vereinfachte Anmeldung anzugeben.Bei der Versendung/Ausfuhr sind nur dann Vorpapiere anzugeben, wenn es auch ein Vorverfahren gegeben hat. Bei der Ausfuhr mit Verfahrenscode 1000 ist daher auch kein Vorpapier anzugeben.