Wer die Anmeldung abgibt wird als Anmelder bezeichnet. Er ist verantwortlich
Der Anmelder muss regelmäßig im Zollgebiet der EU ansässig sein.
Es ist die EORI-Nummer des Anmelders anzugeben.
Anmelder, die keine Wirtschaftsbeteiligte sind und deshalb keine EORI-Nummer haben, geben ihren Namen und Vornamen bzw. Firma und die vollständige Anschrift an.