D.E. 13 05 000 000 - Anmelder

Wer die Anmeldung abgibt wird als Anmelder bezeichnet. Er ist verantwortlich

Der Anmelder muss regelmäßig im Zollgebiet der EU ansässig sein.

Es ist die EORI-Nummer des Anmelders anzugeben.
Anmelder, die keine Wirtschaftsbeteiligte sind und deshalb keine EORI-Nummer haben, geben ihren Namen und Vornamen bzw. Firma und die vollständige Anschrift an.