Als Versender ist die Person anzugeben, die nach Maßgabe des Beförderungsvertrages versendet.Diese Angabe ist nur dann NICHT erforderlich, wenn die Ausfuhranmeldung angemeldet wurde mit:„0“ – Ausfuhranmeldung enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten
Die Angabe ist erforderlich, sofern er von allen anderen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung bekannt ist.