Hier sind Angaben erforderlich zum aktiven Beförderungsmittel, mit dem mutmaßlich die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird.
Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist aktives Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle „Lastkraftwagen auf Seeschiff“ ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle „Zugmaschine mit Auflieger“ ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel.
Es sind Art der Identifikation (19 08 061 000) und Kennzeichen oder ggf. Name (19 08 017 000) des mutmaßlichen aktiven Beförderungsmittels, bei Kfz i. d. R. das amtliche Kennzeichen anzugeben.Zudem ist die Staatszugehörigkeit (Datenelement 19 08 062 000) des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels (Registrierungsland), mit dem mutmaßlich die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird, anzugeben.