D.E. 19 07 000 000 - Transportausrüstung

Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Containernummern anzugeben.Zur Definition des Containers siehe Datenelement 19 01 000 000.

Es ist zudem zu jedem Container anzugeben, welche Warenposition(en) in diesem befördert werden (19 07 044 000 - Warenpositionsverweis). Wird kein Warenpositionsverweis angegeben, bezieht sich die angegebene Containernummer auf alle Warenpositionen.