D.E. 19 01 000 000 - Container-Indikator

Einzutragen sind unter Benutzung des nachstehenden Codes und nach Kenntnis im Zeitpunkt der Erfüllung der Versendungs-/Ausfuhrförmlichkeiten die Angaben, die vermutlich den Gegebenheiten beim Überschreiten der Außengrenze der Union entsprechen.

0 - Nicht in Containern beförderte Waren

1 - In Containern beförderte Waren

Die Angabe entfällt bei Beförderungen im Postverkehr, durch fest installierte Transporteinrichtungen (z. B. Rohrleitungen) oder bei eigenem Antrieb. In Zweifelsfällen ist der Code 0 einzutragen.

Anmerkung: Ein Container (Behälter) ist ein Beförderungsmittel (Möbeltransportbehälter, abnehmbarer Tank, abnehmbare Karosserie oder ein anderes ähnliches Gerät), das1. ein ganz oder teilweise geschlossenes Behältnis zur Aufnahme von Gütern darstellt,2. von dauerhafter Beschaffenheit und daher genügend widerstandsfähig ist, um wiederholt verwendet werden zu können,3. besonders dafür gebaut ist, die Beförderung von Gütern durch ein oder mehrere Beförderungsmittel ohne Umladung des Inhalts zu erleichtern,4. so gebaut ist, dass eine einfache Handhabung möglich ist, insbesondere bei Umladung von einem Beförderungsmittel auf ein anderes,5. so gebaut ist, dass es leicht beladen und entladen werden kann und einen Rauminhalt von mindestens einem Kubikmeter hat

Beladbare Plattformen (Flats) sind den Containern (Behältern) gleichgestellt.Der Begriff Container (Behälter) umfasst Zubehör- und Ausrüstungsteile, die für die jeweilige Behälterart üblich sind, wenn sie mit den Behältern zusammen befördert werden. Der Begriff Container (Behälter) umfasst weder Fahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile noch Umschließungen.