Bei der Ausfuhr/Wiederausfuhr von chemischen Stoffen und Zubereitungen ist die CUS-Nummer der betreffenden Waren anzugeben, wenn diese Gegenstand einer TARIC-Maßnahme im Zusammenhang mit einer CUS-Nummer sind.Die CUS-Nummer (Customs Union and Statistics) ist eine Kennung, die chemischen Stoffen und Zubereitungen im Rahmen des Europäischen Zollinventars chemischer Substanzen (ECICS) zugewiesen wird. Besteht für die betreffenden chemischen Stoffe und Zubereitungen keine TARIC-Maßnahme, kann der Anmelder die CUS-Nummer auf freiwilliger Basis angeben, wobei die Vorlage der CUS-Nummereinen geringeren Aufwand als eine vollständige Beschreibung der Ware bedeuten würde.