Anzugeben ist die Lieferbedingung (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden).
Es ist der Incoterms-Code sowie der darauf bezogene Ort (UN/LOCODE oder Bezeichnung und Land) anzugeben.
Lieferbedingungen, die in Anhang 2 nicht aufgeführt sind, werden mit ihrem vollen Wortlaut eingetragen (z. B. frei Haus verzollt, versteuert).