Es ist grundsätzlich die EORI-Nummer des Beförderers anzugeben.
Der Beförderer muss nicht angegeben werden, wenn die Ausfuhranmeldung die sicherheitsrelevanten Daten nicht enthalten muss.
Wird das Feld nicht gefüllt gilt der Anmelder als Beförderer.
Ist der Beförderer bekannt, sollte er angemeldet werden (auch Spediteur)
Ist der Beförderer zum Zeitpunkt der Anmeldung unbekannt, kann auch der mutmaßliche Beförderer angemeldet werden (EORI oder TCUI)
TCUI-Nummer – Third Country unique identification-Nummer:
TCUI ist ein Oberbegriff für Identifikationsnummern, die nicht von einem EU-Mitgliedstaat vergeben worden sind, sondern der Identifikationsnummer eines Drittlandes basieren.
In ATLAS werden derzeit nur EU-MRA-Nummern als TCUI-Nummer anerkannt. Diese basieren auf dem „Mutual Recognation Agreement“, einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Wirtschaftsbeteiligten.In der EU werden nur TCUI-Nummern von folgenden Ländern anerkannt: Schweiz, in Norwegen, Japan, den USA und China
Mit einer GB-EORI kann seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU nicht mehr angemeldet werden!
Zollseiteig ist festgelegt, dass die Angabe nicht durch Adressdaten gemacht werden kann.