D.E. 13 02 000 000 - Versender

Der Versender ist die Person, die die Waren nach Maßgabe des Beförderungsvertrags versendet. Hinsichtlich der Angabe der EORI-Nummer gelten die Ausführungen zum Ausführer.

Diese Angabe ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Ausfuhranmeldung die weiteren Angaben der summarischen Ausgangsanmeldung nicht enthalten muss.

Die Angabe ist erforderlich, sofern er von allen anderen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung bekannt ist.