D.E. 11 07 000 000 - Sicherheit

Mittels des Kennzeichens „Sicherheit“ ist verpflichtend anzumelden, ob die Ausfuhranmeldung alle sicherheitsrelevanten Daten (= Daten der summarischen Ausgangsanmeldung) enthält: „0“ – Ausfuhranmeldung enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten „2“ – Ausfuhranmeldung enthält die sicherheitsrelevanten Daten

Sicherheitsrelevante Daten:D.E. 13 12 000 000 Beförderer D.E. 16 12 000 000 Beförderungsroute D.E. 12 05 000 000 TransportdokumentD.E. 18 07 055 000 4-stellige Gefahrgutgutnummer, wenn gefährliche Güter nach den einschlägigen Transportvorschriften ausgeführt werdenD.E.11 04 000 000 Kennnummer für besondere Umstände „A20“ (reduzierter Datensatz für eine Expressgutsendung - ***nur von entsprechenden Versand-Dienstleistern zu verwenden!!***Die Sicherheitsrelevanten Daten müssen nicht angegeben werden bei:CO - Warenverkehr mit den umsatzsteuerrechtlichen SondergebietenEX - Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, AndorraEX - in folgenden Fällen: z.B. Reiseverkehr, Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf, Offshore-Anlagen, Ceuta, Melilla, Gibraltar, Helgoland, Livigno, San Marino, Vatikanstadt, etc. (Art. 245 UZK-DA)Für alle anderen Fälle sind die sicherheitsrelevanten Daten anzugeben! Falls diese nicht angegeben sind, kann es passieren, dass die Sendung an der Ausgangszollstelle nicht abgefertigt wird, bis eine summarische Ausgangsanmeldung erfolgt!