D.E. 17 02 000 000 - Ausfuhrzollstelle

Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, die für den Ort, an dem der Ausführer/Subunternehmer ansässig ist, zuständig ist oder in deren Bezirk die Ware zur Ausfuhr verladen oder verpackt wird. Unter Verladen bzw. Verpackungsort ist der Ort zu verstehen, an dem die Beförderung der Waren zur Ausfuhr beginnt.

Ein späteres Umladen, z. B. auf ein anderes Beförderungsmittel, gilt nicht als neues Verladen.