D.E. 17 01 000 000 - Ausgangszollstelle

Anzugeben ist die als Ausgangszollstelle vorgesehene Zollstelle, über die die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen. Ist diese nicht bekannt, sollte eine schlüssige, plausible Ausgangszollstelle gewählt werden.Die angegebene Zollstelle ist nicht bindend. Ist nicht die korrekte tatsächliche Ausgangszollstelle angegeben, kommt es zu keiner Verzögerung beim Ausgang.Bei der Versendung/Ausfuhr durch die Post ist die Ausgangszollstelle DE003305 anzugeben.