D.E. 16 12 000 000 - Beförderungsroute der Sendung

Zusätzlich zu der Angabe des Ausfuhrlandes sowie des Bestimmungslandes sind - soweit vor Abgang bekannt - die Codes der Länder anzugeben, die die Warensendung zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Bestimmungsland durchquert.Insbesondere sollten die Länder angegeben werden, in denen Umladungen erfolgen. Nicht anzugeben sind die überflogenen Länder.