Als Versender ist die Person anzugeben, die nach Maßgabe des Beförderungsvertrages versendet. D.h. der Ort, an dem sich die Ware befindet und der Versand beginnt.Diese Angabe ist nur dann NICHT erforderlich, wenn die Ausfuhranmeldung angemeldet wurde mit:„0“ – Ausfuhranmeldung enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass in den meisten Fällen die Ausfuhranmeldung mit sicherheitsrelevantenen Daten (Feld Sicherheit mit “2”) anzugeben ist.