D.E. 13 02 000 000 – Versender

Die Angabe ist NUR erforderlich, sofern er von allen anderen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung bekannt ist.

Als Versender ist die Person anzugeben, die nach Maßgabe des Beförderungsvertrages versendet. D.h. der Ort, an dem sich die Ware befindet und der Versand beginnt.Diese Angabe ist nur dann NICHT erforderlich, wenn die Ausfuhranmeldung angemeldet wurde mit:„0“ – Ausfuhranmeldung enthält nicht die sicherheitsrelevanten Daten

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass in den meisten Fällen die Ausfuhranmeldung mit sicherheitsrelevantenen Daten (Feld Sicherheit mit “2”) anzugeben ist.