Lieferkettenbeteiligte (Kopfebene)

Unter diesem Punkt können Sie in der Ausfuhranmeldung Angaben zu einem Spediteur, Sammelladungsspediteur, Hersteller oder Lagerhalter machen. Die Lieferketten-Beteiligten sind Wirtschaftsbeteiligte eines Drittlandes, mit dem eine gegenseitige „AEO“-Anerkennung besteht.